Ausbauphase / Etappierung

Die Schulen sind in Bezug auf ihre Infrastruktur unterschiedlich aufgestellt. Während sich einige schon sehr nah am unten geforderten Ausbaustandard bewegen, haben andere noch einen weiteren Weg vor sich.

Sofern eine Schule ihre Infrastruktur etappieren muss oder will, sollte sie sich deshalb an die unten angegebenen Meilensteine halten.

Die Ausbauphasen werden für die verschiedenen Zyklen zeitlich unterschiedlich gehandhabt, da die Einführung des Lehrplan 21 Kanton Schaffhausen für die Schulen des 3. Zyklus erst auf den Sommer 2020 geplant ist, also ein Jahr nach dem 1. und 2. Zyklus.

  • Die Schulen des 1. und 2. Zyklus beginnen mit der ersten Ausbauphase auf den Sommer 2019 und erweitern dann ihre Infrastruktur in den folgenden vier Jahren bis zum Vollausbau im Sommer 2023.
  • Die Schulen des 3. Zyklus erreichen den ersten Meilenstein ab Sommer 2020 und ergänzen dann ihre Infrastruktur in den folgenden vier Jahren bis zum Vollausbau im Sommer 2024.

Da die lokalen Voraussetzungen sehr unterschiedlich sein können, sollte die detaillierte Etappierung den Schulträgern überlassen werden. Dabei ist auch der Unterhalt der Infrastruktur zu berücksichtigen.

Verfügbarkeit der grundlegenden Basis-Infrastruktur

Für alle Zyklen müssen die unten aufgeführten (infrastrukturellen) Basisvoraussetzungen auf den ersten Termin (Erstausbau auf Sommer 2019 beziehungsweise Sommer 2020) geschaffen werden. Die Erklärungen zu den einzelnen Punkten sind weiter unten in diesem Dokument zu finden.

  • Erstellung des Umsetzungskonzepts der Schule
  • Professionelles WLAN / Funknetzwerk
  • Internetzugang mit genügender Bandbreite
  • Persönliche Lehrergeräte für alle Lehrpersonen, unabhängig von Fach und Pensum
  • Kabellose Visualisierungs- und Präsentationsmöglichkeiten im Schulzimmer (vergl. FAQ Frage 7 bezüglich aktueller Beamer-Ausrüstung)

Wichtig: Die Basis-Infrastruktur muss die Vermittlung von multimedialen Inhalten ohne Einschränkungen ermöglichen.

Verfügbarkeit der Geräte beim Erstausbau

Unter Geräte werden hier Endgeräte (Tablets, Notebooks, PCs) verstanden. Bei einer Etappierung müssen für den Erstausbau so viele Geräte zur Verfügung stehen, dass der mit Stunden dotierte Medien- und Informatikunterricht ohne Einschränkung durchgeführt werden kann. In den Klassen ohne Stundendotation (1. Zyklus ohne KG und 4. Klasse) muss pro 4 Klassen ein Klassensatz an Geräten zur Verfügung stehen. Ab der 5. Klasse ist es pro 2 Klassen 1 Klassensatz an Geräten (pro 2 Schüler 1 Gerät).

So erhalten alle Schülerinnen und Schüler den verlangten M+I-Unterricht. Allerdings steht den Schülerinnen und Schülern kein persönliches Gerät zur Verfügung. Der Einsatz wird sich deshalb wohl auf die Schule beschränken, da die Geräte nicht nach Hause genommen werden können.

Verfügbarkeit der Geräte beim Vollausbau

Für den Vollausbau haben die Schulen weitere maximal vier Jahre Zeit. Diese Frist entspricht dem Zeitraum, in welchem die Lehrpersonen ihre Weiterbildungspflicht erfüllen müssen. Hier ist zu beachten, dass trotz dieser grossen Zeitspanne möglichst einheitliche Geräte beschafft werden sollten.

In der 1. bis 4. Klasse soll 1 Satz pro 2 Klassen, ab der 5. Klasse bis zum Ende der 3. Klasse der Sekundarstufe I eine sogenannte 1:1-Ausrüstung verfügbar sein. Ab der 5. Klasse hat demnach jeder Schüler sein persönliches Gerät zur Verfügung, welches er gemäss den Vereinbarungen mit der Schule auch zu Hause einsetzen kann.

Allenfalls muss die grundlegende Schul-Infrastruktur auf diesen Zeitpunkt hin erweitert werden (WLAN, Internetbandbreite, LMS – Learn Management System).