Finanzierungsmodelle für 1:1

Für 1:1-Ausstattungskonzepte gibt es verschiedenste Finanzierungsmodelle. Für welches Modell sich eine Schule auch entscheidet, sie wird in jedem Fall für einen gewissen technischen Support der Geräte aufkommen müssen.

Langfristig wird die Hardware für die neue Infrastruktur die Schulträger nicht teurer zu stehen kommen als die bisherige. Insgesamt wird weniger teure Hardware benötigt (z.B. Server), was sich auch bei den Supportkosten für die Technik positiv niederschlägt.

(Mit-)Finanzierung der Geräte durch die Eltern

Die Volksschule darf die Schulkosten nicht auf die Eltern übertragen. Eine Kostenbeteiligung der Eltern würde zwar die Schule bei der Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Geräten unterstützen. Auf Grund des neuesten Bundesgerichtsentscheids ist dies jedoch nicht (mehr) möglich.

Private Schülergeräte – Bring-your-own-Device (BYOD)

Viel diskutiert wird die Möglichkeit, dass die Schule selbst nur die Basis-Infrastruktur schafft (Internetzugang usw.) und Mindeststandards einfordert, die Gerätewahl und den Kauf aber gänzlich den Eltern überlässt. Wo dies nicht möglich scheint, würde die Schule die nötigen Geräte zur Verfügung stellen. Dieses Modell kann man diskutieren. Es hat sich aber gezeigt, dass die Gerätevielfalt den Unterricht und die Wartung erschwert. Zudem werden die technischen Probleme an die Lehrperson delegiert.

Wir empfehlen dieses Modell nicht (vergl. Frage 17). Dies schliesst nicht aus, dass Schülergeräte wie Smartphones im Unterricht eingesetzt werden dürfen. In vielen Fällen kann dies sehr viel Sinn ergeben (vergl. auch Netzwerk Digitale Bildung).

Rechtliche Lage: 
Das Bundesgericht hat in einem weitherum beachteten Leitentscheid (BGE 2C_206/2016) in aller Deutlichkeit betont, dass der Unterricht in der Volksschule für die Schülerinnen und Schüler ­unentgeltlich zu erfolgen hat. Klar ist: Wenn Kinder eigene Geräte in der Schule verwenden, so ersparen sich die Schulträger Kosten. Man kann es drehen, wie man will: Die entsprechenden ­Investitionen werden von den ­Eltern übernommen. Nicht von der Hand zu weisen ist auch, dass sich die Eltern so unter Umständen einem latenten Anschaffungs- oder Ersetzungsdruck ausgesetzt sehen können. 

Neben der rechtlichen Lage sprechen weitere Gründe gegen BYOD:

  • Überforderung Lehrpersonen, da grosse Heterogenität bei Betriebssystemen vorhanden – Lehrpersonen müssen mit diversen Systemen klar kommen
  • Apps können nicht zentral gekauft und verwaltet werden
  • Keine Verwaltung der Geräte möglich, somit kein kantonal vorgeschriebener Contentfilter möglich
  • Reaktion bei technischen Problemen
  • Informationstransfer
  • Cloud / LMS teils nicht möglich
  • Soziale Benachteiligung möglich
  • Wenig Kostenkontrolle
  • Präsentationsmöglichkeiten (AirPlay/ChromeCast); man muss auf Apps ausweichen, die oft kostenpflichtig sind (z.B. Reflector)
  • Vermischung zwischen privatem Gerät und schulischem Gerät (Trennung findet auch in der Arbeitswelt oft statt und kann sehr sinnvoll sein)