Grundsätze – Testat

ER-Beschluss

Die MIA-Weiterbildungen sind für alle Lehrpersonen obligatorisch (Ausnahmen sind im Weiterbildungskonzept definiert). Die Lehrpersonen haben für ihre Weiterbildung im Bereich Medien und Informatik 3 bis 4 Jahre Zeit (1./2. Zyklus 2019 bis 2022, 3. Zyklus 2020 bis 2024).  Die Grundlagenmodule von 2019 bis 2022 werden aufgrund der Corona-Pandemie auch im Januar 2023 nochmals angeboten.
Der Kanton Schaffhausen bietet für das Modul Medien und Informatik des Lehrplan 21 Kanton Schaffhausen eine umfassende Weiterbildung an. Diese basiert auf dem Weiterbildungskonzept, welches für den 1. und 2. Zyklus sowie für den 3. Zyklus publiziert ist.

Weiterbildungsvereinbarung

Sobald Sie die Weiterbildung in Angriff genommen und das «Grundlagenmodul» absolviert haben, erlangen Sie die Unterrichtsberechtigung für das Fach Medien und Informatik mit 100% Lohn – auch während der Zeit der Weiterbildung.
Wird diese nicht innert 2 Jahren nach Beginn abgeschlossen, nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Unterrichtsberechtigung erlischt.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, die besuchten Weiterbildungsmodule sorgfältig nachzuführen und eine unterschriebene PDF-Kopie des gesamten Testatblattes nach Abschluss der gesamten Weiterbildung per Email an die Personalabteilung des Erziehungsdepartementes zu senden (michael.kloeti@sh.ch).